Ärztliches Attest
- Tobias Schwendner
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Um an Wettkämpfen teilnehmen zu können, ist ein gültiges ärztliches Attest über die Sportgesundheit erforderlich.
Das Attest darf bei Abgabe der Meldung zu einem Wettkampf nicht älter als 1 Jahr sein.
Als Verein müssen wir mit Abgabe der Meldung versichern, dass alle gemeldeten Schwimmer/innen ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Attest nachweisen können.
Diese Anforderung ergibt sich aus § 11 der Wettkampfbestimmungen - Allgemeiner Teil (WB-AT) des Deutschen Schwimm-Verbands.
Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, bitten wir euch, jährlich zu Schuljahresbeginn ein ärztliches Attest über die Sportgesundheit und Wettkampftauglichkeit bei uns abzugeben.
Eine Vorlage für ein ärztliches Attest könnt ihr hier downloaden: (Atteste bitte direkt bei Sabrina Schoyerer abgeben:

